Im Januar 2011 ist in Baden-Württemberg das Landeshochschulgesetz erneut geändert worden. Es ermöglicht beruflich qualifizierten Personen ohne Abitur oder Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium an den Hochschulen des Landes. Rechtsgrundlage ist § 59 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes und eine Verordnung des Wissenschaftsmini-steriums.
Prinzip der baden-württembergischen Regelung ist, dass beruflich qualifizierte Personen die fachgebundene Hochschul-zugangsberechtigung oder die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an den Landeshochschulen erhalten können.
Zugangsvoraussetzung ist einerseits eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine anschließende dreijährige Berufserfahrung in einem dem Studienfach entsprechenden Bereich. Weiterhin müssen die Bewerber in dem fachlich entsprechenden Studiengang eine Eignungsprüfung ablegen. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung erhalten sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Für Personen mit einer Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung ist der Hochschulzugang nochmals erweitert worden. Sie erhalten die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an den Landeshochschulen. Als weitere Zulassungsvoraussetzung müssen alle Bewerber einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch erbringen.
In Baden-Württemberg besteht darüber hinaus die Möglichkeit Familienarbeit bei selbstständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person bei einem fachlich entsprechenden Studiengang bis zu zwei Jahre auf die Berufserfahrung anrechnen zu lassen.
In besonders begründeten Einzelfällen ist beim Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit eine Zulassung zur Eignungsprüfung für ein Hochschulstudium in einem dieser Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang möglich.
Über den geänderten Hochschulzugang informiert:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium/hochschulzugang/
Der DGB Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der Landesvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände und mit den Kammern eine Erklärung herausgebracht.
| Anhang | Größe |
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| Gemeinsame_Erklaerung_zum_Hochschulzugang_Qualifizierter[1].pdf | 180.16 KB |